Fachkraft für Arbeitssicherheit
Für alle Betriebe verpflichtend!
Gemäß DGUV Vorschrift 2 sind alle Betriebe in Deutschland verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und diese gegenüber der Berufgenossenschaft zu melden.
Gerade für kleine Betriebe ist dies oft ein schwieriges Unterfangen, da die Voraussetzungen für die Ausbildung recht hoch ist und auch die Ausbildung an sich sehr teuer.
Hier bieten wir Betrieben und Vereinen eine optimale Lösung. Sie können die Fachkraft für Arbeitssicherheit gegen eine monatliche Servicepauschale über ns bestellen. Neben der monatlichen Servicepauschale fallen nur Kosten an wenn Sie die Dienste der Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit Ihnen und Ihren Sicherheitsbeauftragen zusammen.
Wie ist das Vorgehen:
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Sie holen sich von uns ein unverbindliches Angebot ein,
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es findet eine Begehung Ihres Betriebes zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihnen und Ihren Sicherheitsbeauftragen statt,
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es werden die entsprechenden Gefährdungbeurteilungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt,
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danach steht Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit jederzeit für Fragen zur verfügung,
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jährlich findet eine Betriebsbegehung statt.
Holen Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot und schreiben Sie eine E-Mail an info@meine-sanitaeter.de
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
